Für pflegende Angehörige

Plötzlich kümmern Sie sich. Wir sortieren, was jetzt hilft.

Ein Sturz, eine Diagnose, die Entlassung aus der Klinik — und hundert Fragen auf einmal. Alltagshilfen-Kompass vergleicht Alltagshilfen unabhängig, erklärt ehrlich, was sie können, und zeigt, was Pflege- und Krankenkasse dazuzahlen.

Älteres Paar geht Arm in Arm eine sonnige Allee entlang

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Was zahlt die Kasse? Finden Sie es jetzt heraus.

Drei Geldtöpfe, drei Regelwerke — unser Rechner kennt sie alle und antwortet mit Paragraf und nächstem Schritt:

  • Krankenkasse: Hilfsmittel auf Rezept — Zuzahlung nur 5–10 €, kein Pflegegrad nötig.
  • Pflegekasse, monatlich: ab Pflegegrad 1 bis zu 42 €/Monat für Verbrauchsprodukte.
  • Pflegekasse, einmalig: bis 4.180 € Zuschuss je Umbau-Maßnahme.

Die großen Vergleiche

Recherchiert auf Basis von Herstellerangaben, Hilfsmittelverzeichnis und Primärquellen — ehrlich mit Schwächen benannt. So vergleichen wir →

Ihr gesetzlicher Anspruch: bis zu 42 € im Monat — jeden Monat

Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Verbrauchsprodukte bis 42 €/Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Familien verschenken diesen Anspruch — dabei ist der Online-Antrag in wenigen Minuten gestellt, ohne Papierkram.

Anspruch prüfen & sichern

Häufige Fragen von Angehörigen

Was zahlt die Pflegekasse für Alltagshilfen?
Ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause gibt es drei Ansprüche: bis zu 42 € pro Monat für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe und Bettschutzeinlagen, bis zu 4.180 € Zuschuss je Umbau-Maßnahme (z. B. fest montierte Haltegriffe) und 131 € Entlastungsbetrag pro Monat für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Unser Zuschuss-Rechner zeigt, welcher Weg zu Ihrem Hilfsmittel passt.
Welche Hilfsmittel gibt es auf Rezept?
Alles, was im GKV-Hilfsmittelverzeichnis steht, kann ärztlich verordnet werden — zum Beispiel Rollatoren, mobile Badewannengriffe oder elektronische Lupen (bei erheblicher Sehbehinderung). Die Zuzahlung beträgt dann nur 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 €. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Zahlt die Kasse eine Demenzuhr?
In der Regel nein — Demenz- und Kalenderuhren stehen nicht im Hilfsmittelverzeichnis und sind Selbstzahler-Produkte (ca. 50–250 €). Ein formloser Einzelfallantrag bei der Kasse ist möglich, die Erfolgsaussichten sind aber begrenzt. Gute Modelle gibt es bereits um 90 €.
Übernimmt die Krankenkasse Hüftprotektoren?
Nein. Das Bundessozialgericht hat die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis 2009 abgelehnt, Hüftprotektoren sind daher Privatsache (ca. 35–115 €). Wichtig zu wissen: Die Studienlage zur Schutzwirkung zu Hause ist schwach — wirksame Sturzvorbeugung setzt zuerst an Stolperfallen, Beleuchtung und Kraft an.
Wie komme ich an die kostenlosen Pflegehilfsmittel für 42 € im Monat?
Mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) und Pflege zu Hause genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse — ohne Rezept. Am einfachsten übernehmen Anbieter wie PflegeBox oder Sanubi den Antrag komplett und liefern die Produkte monatlich kostenlos nach Hause. Unser Ratgeber führt Schritt für Schritt durch.