Häufige Fragen zu Alltagshilfen & Zuschüssen
Kompakte Antworten auf die Fragen, die Angehörige am häufigsten stellen. Ausführliche Informationen finden Sie in den verlinkten Ratgebern und im Zuschuss-Rechner.
Was sind Alltagshilfen für Senioren?
Alltagshilfen sind Produkte, die älteren Menschen helfen, möglichst lange selbstständig zu Hause zu leben: von der Kalenderuhr über Haltegriffe und Rollator-Zubehör bis zur elektronischen Lupe. Manche gelten rechtlich als Hilfsmittel (dann zahlt oft die Krankenkasse), andere als Gebrauchsgegenstände — genau diese Unterscheidung entscheidet über die Kostenübernahme.
Was zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1?
Drei Leistungen stehen schon ab Pflegegrad 1 zu, wenn zu Hause gepflegt wird: bis zu 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion), bis zu 4.180 € Zuschuss je wohnumfeldverbessernder Maßnahme (etwa fest montierte Haltegriffe oder ein Badumbau) und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Formlos bei der Pflegekasse — ein Anruf oder kurzer Brief genügt, die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt. Danach begutachtet der Medizinische Dienst zu Hause. Die Entscheidung muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang vorliegen; verzögert sich die Kasse, stehen Ihnen 70 € je angefangene Woche zu.
Welche Hilfsmittel bekomme ich auf Rezept?
Produkte aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis, wenn sie ärztlich verordnet werden — zum Beispiel Rollatoren (Produktgruppe 10), mobile Badewannengriffe (Produktgruppe 04) oder vergrößernde Sehhilfen (Produktgruppe 25). Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 €. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.
Zahlt die Kasse eine Demenzuhr oder Kalenderuhr?
In der Regel nicht — Demenz- und Kalenderuhren stehen nicht im Hilfsmittelverzeichnis und sind Selbstzahler-Produkte. Gute digitale Kalenderuhren gibt es ab etwa 90 €, Premium-Modelle mit Angehörigen-App kosten 180–290 €. Ein formloser Einzelfallantrag bei der Kasse ist möglich, da das Verzeichnis keine abschließende Liste ist.
Übernimmt die Krankenkasse Hüftprotektoren?
Nein. Das Bundessozialgericht hat 2009 entschieden, dass Hüftprotektoren nicht ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden (Az. B 3 KR 11/07 R) — sie sind Privatsache und kosten ca. 35–115 €. Zudem ist die Schutzwirkung für zu Hause lebende Senioren wissenschaftlich nicht gut belegt; wirksame Sturzvorbeugung setzt zuerst an Stolperfallen, Beleuchtung und Kraft an.
Wann zahlt die Kasse eine elektronische Lupe?
Wenn trotz bestmöglicher Brille auf beiden Augen nur noch höchstens 30 Prozent Sehschärfe (Visus ≤ 0,3) erreicht werden und ein mindestens sechsfacher Vergrößerungsbedarf besteht. Dann verordnet die Augenarztpraxis auf dem Formular Muster 8A, und statt 500–800 € zahlen Sie nur die Zuzahlung von 5–10 €. Den genauen Weg erklärt unser Ratgeber zur Lupe auf Rezept.
Gibt es elektronische Medikamentenspender auf Rezept?
Selten über die Krankenkasse, da die Geräte meist keine eigene Hilfsmittelnummer haben — dort bleibt nur ein Einzelfallantrag mit ärztlicher Begründung. Mit Pflegegrad führt der bessere Weg über die Pflegekasse: als technisches Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 52), oft leihweise oder mit maximal 25 € Zuzahlung.
Was ist der Unterschied zwischen Haltegriff mit und ohne Bohren?
Fest montierte Griffe tragen je nach Modell 110–150 kg und sind die dauerhafte Lösung; mit Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse die Montage als Wohnumfeld-Maßnahme. Saughaltegriffe halten nur auf glatten, porenfreien Flächen und dürfen laut Herstellern nie das volle Körpergewicht sichern — auch TÜV-geprüfte Vakuumsysteme sind nur bis ca. 70–85 kg Nutzergewicht geprüft.
Wo bekomme ich kostenlose persönliche Beratung?
Bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — jede pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen haben darauf Anspruch, kostenlos. Termine vermittelt die Pflegekasse; in vielen Regionen gibt es zusätzlich Pflegestützpunkte. Für die Wahl konkreter Produkte beraten außerdem Sanitätshäuser und (bei Sehhilfen) Optiker mit Kassenvertrag.
Die passenden Ratgeber zum Weiterlesen
- Kostenlose Pflegehilfsmittel: die 42 € pro Monat sichern
- Demenzuhren im Vergleich und wann sie sinnvoll sind
- Haltegriffe fürs Bad und Badewannengriffe auf Rezept
- Hüftprotektoren — ehrlich eingeordnet und die Sturzprophylaxe-Checkliste
- Elektronische Lupe auf Rezept und Medikamentenspender über die Pflegekasse